Fahrtenschreiber müssen in der Regel alle zwei Jahre gemäß §57b StVZO geprüft werden. Zusätzlich kann eine Prüfung erforderlich sein, wenn das Gerät ausgetauscht wurde, Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden oder Zweifel an der korrekten Funktion bestehen. Die Fabry GmbH führt diese Prüfung fachgerecht durch und dokumentiert das Ergebnis nachvollziehbar.
Ja. Die Fabry GmbH übernimmt den fachgerechten Austausch defekter, beschädigter oder veralteter Fahrtenschreiber. Dazu gehören Einbau, Kalibrierung, Programmierung und Dokumentation. Ziel ist ein technisch sicherer und rechtssicherer Betrieb Ihres Fahrzeugs.
Bei der Fernauslesung werden Daten aus Fahrtenschreiber und Fahrerkarten automatisch über Funk oder Mobilfunk übertragen. Das manuelle Auslesen am Fahrzeug entfällt weitgehend. Dadurch reduzieren Sie Verwaltungsaufwand, vermeiden Fristversäumnisse und behalten Ihre Nachweispflichten besser im Blick.
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Samstag & Sonntag geschlossen
Prüftermine nur nach Vereinbarung.
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